UNSERE AGB´s
Im Folgenden finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
- die Zimmerbuchungen
- die CEPS
AGB´s für die Zimmerbuchungen
Benutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jugendherbergen (JH) sind Häuser der Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Jugendherberge ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor Ort in den Jugendherbergen erworben werden. Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
1. Reservierung
1.1. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechts, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3. Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4. Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5. Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist bei Anreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3. Absagen
3.1. Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage muss der Jugendherberge bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.
3.2. Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.3. Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter <<Ausfallzahlung>> im nächsten Kapitel genannt sind.
3.4. Die Jugendherbergen sind berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung
4.1. Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die Jugendherberge je Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2. Sollten die der Jugendherberge durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
4.3. Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Mitgliedschaft
Die Vorlage der gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für die Nutzug der Jugendherbergen.
6. Mitgliedschaft von Personen
6.1. Die Mitgliedskarte kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) erworben werden.
6.2. Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte „Familie/27 plus“ (FAM/27plus). Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Volljährige Kinder benötigen eine eigene Mitgliedschaft.
6.3. Familienmitgliedskarten (FAM/27plus) berechtigen den volljährigen Karteninhaber zur Mitnahme eigener und befreundeter minderjährige Kinder.
6.4. Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die <<Internationale Gastkarte>> (Welcome Stamps) erwerben.
7. Mitgliedschaft von Organisationen
7.1. Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des DJH-Hauptverbandes und der DJH-Landesverbände.
7.2. Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
7.3. Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
7.4. Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermittelt. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe erforderlich.
8. Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des jeweiligen Landesverbandes bzw. der Jugendherberge zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind bei den DJH-Landesverbänden und in den Jugendherbergen erhältlich.
9. Haftung
9.1. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Einsatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
9.2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese bei der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das DJH, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.3. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das DJH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
10. Sonstiges
Unsere Jugendherberge ist ein Nichtraucher-Haus. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine Sonderreinigungspauschale von 25,00 € pro Zimmer / Tag.
Zur Verringerung der im Falle eines Rücktritts entstehenden Unannehmlichkeiten und zur eigenen Absicherung des Gastes empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
EUROpäische BEgegnungsSTätte UcKerWelle und Jugendherberge Prenzlau, Brüssower Allee 48 a, 17291 Prenzlau
Telefon 0 39 84 / 83 22 20, Telefax 0 39 84 / 83 22 29,
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
, Internet: www.uckerwelle-pz.de
AGB´s für Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen und Feiern sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Vertragspartner sind der Veranstalter (Besteller) und die CEPs Dienstleistungs GmbH.
Die Allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:
1. Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch CEPs oder durch Annahme des Angebotes durch den Besteller, für den Besteller bindend.
Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Die Nutzung kann nur bis maximal 02:00 Uhr erfolgen.
2. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die CEPs das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Die Rechnungen des CEPs sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 8 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
4. Der Besteller muss dem CEPs die endgültige Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens 4 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl, können danach nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache; weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Haus abgestimmt werden.
5. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass CEPs dies zu verantworten hat, so behält sich die CEPs den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung vor; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Die Höhe der Entschädigung und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen.
Dem Besteller bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6. Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Gäste verursacht worden sind, ebenso ein zu stehen wie für Verluste oder Beschädigungen die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Besteller, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nicht gestattet.
Die CEPs haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.
7. Bei Musikaufführungen durch den Besteller obliegt ihm die GEMA-Meldepflicht.
8. Hat CEPs begründeten Anlass zu der Annahme, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
9. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
Stornierungsgebühren von CEPs entsprechend Ziffer 5 der AGB
Abbestelltag (Kalendertag) vor Veranstaltung:
- über 30 Tage Berechnung der Gebühr entfällt
- unter 30 Tage eine Gebühr von 20% des zu erwartenden Umsatzes
- unter 15 Tage eine Gebühr von 50% des zu erwartenden Umsatzes
- unter 5 Tage eine Gebühr von 80% des zu erwartenden Umsatzes
Eine Stornierung bedarf der Schriftform!

